Wir machen Winterpause.

Die Filiale Horumersiel ist weiterhin Mo. – Fr. von 10-11 Uhr für dich geöffnet.

Vor allen Standorten könnt ihr spontan NordseeRäder 28″ mit der NordseeRad App mieten.

Ab dem 18.03.2024 sind wir in allen Filialen wieder täglich für euch da!

AGB

1. Vertragsabschluss

  • Der Mietvertrag für das ausgewählte Fahrzeug (Fahrrad, Pedelec, Anhänger, Tretmobil und sonstige Fahrzeuge jeder Art, nachfolgend Fahrzeug genannt) kommt für den gewählten Zeitraum zum angegeben Preis und den in der Präsentation angegebenen Ausstattungsmerkmalen dadurch zustande, dass der Kunde eine Buchungsbestätigung vom Vermieter per Email erhält. Diese wird sofort nach der Zahlungsabwicklung versendet.

2. Bezahlung:

Der Mietpreis ist sofort fällig mit Tätigung der Buchung (dem Klick auf „kostenpflichtig buchen“).  

Es ist wegen der von den Banken erhobenen Kosten dem Kunden untersagt Lastschriften zurückzubuchen, soweit der Vermieter nicht zuvor benachrichtigt und ihm Gelegenheit gegeben wurde einen unberechtigt eingezogenen Betrag binnen 5 Tagen per Rücküberweisung zu erstatten. Die Kosten einer Rückbuchung in Höhe von mind. 20,- Euro trägt bei Verletzung dieser Pflicht der Mieter.

3. Stornierung

Der Mieter kann die Buchung bis 7 Tage vor Mietbeginn kostenlos stornieren. Bei einer späteren Stornierung ist der volle Mietpreis zu entrichten.

Die Stornierung muss über www.nordseerad.de/storno angemeldet werden.

4. Lieferung

Der Mieter hat im Buchungsprozess die Möglichkeit die Anlieferung von Fahrrädern mit zu buchen und eine Lieferadresse anzugeben. Es werden vom Vermieter nur Lieferungen an gültige Lieferadressen durchgeführt. Diese sind auf www.nordseerad.de im Menüpunkt „Fahrräder mieten“ im Untermenüpunkt „Lieferservice“ aufgeführt. Ist eine ungültige Lieferadresse angegeben (z.B. außerhalb des Liefergebietes), werden die Fahrräder am Standort Schillig, Schillighörn 1 zur Abholung und Rückgabe bereitgestellt. Die Lieferung und Abholung erfolgt zu den dort angegebenen Zeiten.

5. Übergabe der Fahrzeuge

Der Mieter muss sich bei Übergabe der Fahrzeuge mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Die Übergabe erfolgt zu den Geschäftszeiten des Vermieters bzw. bei Anlieferung im angegebenen Anlieferungszeitraum.

6. Zustand des Fahrzeugs

Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrzeugs an, dass es sich samt Zubehör in einem verkehrssicheren, mängelfreien und sauberen Zustand befindet.

7. Pflichten des Mieters

  • Der Mieter darf das Fahrzeug nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege (keinesfalls auf Sand) und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen.
  • Der Mieter darf mit dem Rad nicht durch Schafkot fahren (Infektionsrisiko durch Kot). Befindet sich Schafkot am Rad, muss der Mieter eine Sonderzahlung von 20€ pro Fahrrad zahlen.
  • Der Mieter hat das Fahrzeug vor jedem Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit zu prüfen.
  • Der Mieter hat das Fahrzeug gegen Diebstahl zu sichern.
  • Das Fahrzeug darf ohne schriftliches Einverständnis des Vermieters nicht zu Testzwecken, im gewerblichen Verkehr oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden.
  • Der Mieter hat das Fahrzeug in einem sauberen Zustand wieder abzugeben. Bei verschmutzen Fahrzeugen ist der Vermieter berechtigt ein Entgelt für die Reinigung zu erheben.

8.Schäden am Fahrzeug

  • Beschädigungen/Defekte am gemieteten Fahrzeug oder Zubehör sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch bei Rückgabe des Mietfahrzeugs, mitzuteilen. Bei verschleißbedingten Schäden (z. B. defektes Tretlager, Schlauch defekt) kommt der Vermieter für die Kosten auf. Für alle anderen Schäden trägt der Mieter die Kosten (z. B. Acht im Rad, abgefahrenes Reifenprofil durch Vollbremmsungen (Bremsplatten), Unfallschaden).
  • Aus organisatorischen Gründen können nicht alle Fahrzeuge direkt bei der Rückgabe kontrolliert werden. Sollte bei einer späteren Durchsicht ein verschwiegener Schaden festgestellt werden, kann dieser dokumentiert und zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr, nachträglich geltend gemacht werden.

9. Unfall/Diebstahl

  • Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter umgehend zu benachrichtigen, wenn das gemietet Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhanden gekommen ist. Bei einem Diebstahl hat der Mieter eine Diebstahlanzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle aufzugeben. Bei einem Unfall hat der Mieter die Personalien des Unfallgegners aufzunehmen.
  • Der Mieter haftet bei Diebstal des Rades mit dem Zeitwert des Rades.
  • Hat der Mieter ein Diebstahlschutz Paket gebucht, so begrenzt sich die Haftung bei ordnungsgemäßer Sicherung des Rades, auf einen Betrag von 100€ pro Rad. Ist das Rad nicht ordnungsgemäß gesichert, so haftet der Mieter in Höhe des Zeitwert des Rades.

10. Rückgabe und Verlängerung der Mietzeit

  • Der Mieter hat das Fahrzeug spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter, während dessen Geschäftszeiten und am vereinbarten Ort, zurückzugeben. Räder die vom Vermieter abgeholt werden, müssen spätestens zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort zur Abholung bereitstehen. Der vereinbarte Mietpreis und die vereinbarte Mietdauer sind verbindlich. Bei vorzeitiger Rückgabe besteht kein Anspruch auf Minderung des Mietpreises.
  • Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit. Wird das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückgegegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden weiteren angefangenen Tag den Tagesmietpreis zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinaus entstandenen Schaden zu ersetzen (z.B. falls das Fahrzeug für einen anderen Kunden reserviert war).

11. Haftung

Der Vermieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit des Vermieters. Im Übrigen haftet der Vermieter nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für unvorhersehbare Schäden übernimmt der Vermieter keine Haftung.

  • Die Benutzung des gemieteten Fahrzeugs erfolgt auf Gefahr des Mieters.

12. Kommunikation

Mit dem Abschluss der Buchung akzeptiert der Mieter den erhalt einer E-Mail,  in der er darum gebeten wird ein Formular auszufüllen, in dem er die Leistungen des Vermieters beurteilt.